Verbände engagiert für Gebäudetyp-E
RGT & BF bei Stakeholderprozess einbezogen 12.01.2026 |Am 10. Dezember 2025 ist der offizielle Stakeholderprozess, der vom Bau- und Justizministerium getragen wird, und bis Frühjahr 2026 konkrete gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag entwickeln soll. Auch der Bundesverband Flachglas ist über seine Geschäftsführung und über die RTG aktiv eingebunden und bringt seine fachliche Perspektive in die thematischen Untergruppen ein.
Derzeit muss die Baupraxis einen hohen Baustandard und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik einhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Gebäudetyp E soll eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit eröffnen, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren. Bauministerin Verena Hubertz hatte dazu erklärt, man wolle mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, indem einfacher, schneller und günstiger gebaut werde – ohne an Qualität zu sparen. Der Gebäudetyp E solle sich auf das Wesentliche konzentrieren: kompakte Grundrisse, robuste Materialien und der Verzicht auf kostentreibende Standards. Pilotprojekte zeigten bereits, dass dies möglich sei – unter anderem durch Fensterlüftung statt komplexer Anlagen, weniger massive Wände und serielle Bauweisen mit schlanken Konstruktionen.
Die übergeordnete Zielsetzung des Eckpunktepapiers – durch vereinfachte Standards den Wohnungsbau zu beschleunigen – ist nachvollziehbar. Kritisch sieht der Bundesverband Flachglas jedoch die vorgeschlagene Reduktion von Fenster- und Glasflächen sowie den Verzicht auf besondere Schutzverglasungen. „Unser Ziel muss sein, Planungssicherheit und Qualität im Fokus zu behalten – auch bei vereinfachtem Bauen“, betont Jochen Grönegräs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Flachglas. „Tageslichtversorgung, Anpassung an die Klimafolgen und Energieeffizienz über die Nutzungsdauer dürfen nicht zugunsten pauschaler Reduktion geopfert werden.“ Thomas Drinkuth, der Leiter der RTG, hat im persönlichen Gespräch den zuständigen Staatssekretär im Bundesbauministerium auf die erheblichen Probleme hingewiesen, die solche pauschalen Empfehlungen sowohl baufachlich als auch in unseren Branchen auslösen.
