Arbeitsschutz

Hotline Arbeitsschutz-Fragen

BGHM bietet Betrieben bis zu 50 Beschäftigten kostenlose Hotline

Die Kompetenzzentren-Hotline (KPZ-Hotline) der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-9990080 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Besetzt ist sie mit Arbeitsschutz-Fachleuten eines externen Dienstleisters, die in allgemeinen arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Fragen beraten. Außerhalb der Service-Zeiten können Anruferinnen und Anrufer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und um Rückruf bitten.

„Die KPZ-Hotline ist ein Unterstützungsangebot der BGHM bei allgemeinen Arbeitsschutz-Fragen, die sich in kleineren Betrieben ergeben“, sagt Boris Seipp, Fachreferent für Grundsatzfragen des Arbeitsschutzes bei der BGHM. Die BGHM weist darauf hin, dass die Fachleute am anderen Ende der Leitung keine unternehmensspezifischen Fragen beantworten können, da sie die Verhältnisse im Betrieb nicht kennen. Auch eine notwendige arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Betreuung insbesondere vor Ort kann die Hotline nicht ersetzen. Für unternehmensspezifische Themen und Fragen ist die für den jeweiligen Betrieb zuständige Aufsichtsperson ansprechbar.

Die BGHM stellt die KPZ-Hotline zunächst für einen Testzeitraum bis 31. Dezember 2026 zur Verfügung. Sie erhält keine Auskunft darüber, aus welchen Betrieben welche Fragen gestellt wurden. Anfang 2027 wird es eine Befragung geben, bei der die Anruferinnen und Anrufer Gelegenheit haben, ihre Erfahrungen mit der Hotline mitzuteilen.

www.bghm.de

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