Neuer Fördertopf EH55/EG55
Seit Mitte Dezember 2025 scharfgeschaltet 12.01.2026 |Mit einer neuen befristeten Förderstufe Effizienzhaus/-gebäude 55 (EH55/EG55) hat die Bundesregierung ab 16.12.2025 den Bauüberhang aktiviert und setzt einen zusätzlichen Impuls für klimafreundlichen Neubau. Insgesamt stehen 800 Mio. € Fördermittel bereit – solange der Finanzrahmen reicht; es gilt also: first come – first served, wie der VFF in einer Pressemitteilung informiert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden über die Programme KfW-Kredit 297/298 (Wohngebäude) und 299 (Nichtwohngebäude) Neubauten, die
- den EH55-Standard erfüllen,
- ausschließlich erneuerbare Wärme einsetzen (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie, Biomasse – keine fossilen Systeme wie Erdgas oder Heizöl),
- über eine gültige Baugenehmigung verfügen,
- noch nicht begonnen wurden (Liefer- und Leistungsverträge sowie Kaufverträge dürfen erst ab dem 16.12.2025 geschlossen werden).
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligter Kredit mit deutlicher Zinsverbesserung aus Bundesmitteln:
- Wohngebäude: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 100.000 € je Wohneinheit.
- Nichtwohngebäude: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 5 Mio. € je Vorhaben.
Wichtig für VFF-Mitgliedsbetriebe: Die neue EH55-Förderstufe kann für viele Bauvorhaben kurzfristig neue Wirtschaftlichkeit herstellen – insbesondere durch den klaren Fokus auf erneuerbare Energieversorgung. Alle Details zu Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen und Antragswegen finden Sie hier. Über den VFF Fördermittel-Service bietet der VFF gemeinsam mit der febis eine vereinfachte und schnelle Antragstellung an. Damit können Mitglieder und deren Fachhandelspartner, die den VFF Fördermittel - Service nutzen, ihren Endkunden unbürokratisch eine vollständige Förderantragslösung anbieten. Sie können Ihre Endkunden aktiv bei der Förderfähigkeit beraten, Planungssicherheit schaffen und den Zugang zur Neubauförderung erleichtern – ohne zusätzlichen eigenen Verwaltungsaufwand.
