Auswirkungen der BauPVO
„Das ist praxisfremder Regelungswahnsinn!“Zur neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO), deren Anwendungsstart auf den 8. Januar 2026 datiert ist, haben wir mehrfach berichtet. In metallbau 3/2025 über den Vortrag von Andreas Kummerow vom DIBt beim Fischer Expertenforum; im Juni haben wir das „Kreuzverhör“ veröffentlicht: ein Interview mit den beiden SMNG-Rechtsanwälten Prof. Christian Niemöller und Nina Harr sowie mit Michael Breckl-Stock, dem Technischer Geschäftsführer des ift Rosenheim. In der Ausgabe 7-8/2025 schrieb Prof. Jörn P. Lass, ift-Direktor für Normung, zum Thema.
Das folgende Statement zur BauPVO gibt Norbert Appelhans. Er ist seit 2017 VBH-Systemberater und begleitet die technische Dokumentation von Fenstern und Türen seit mehr als 20 Jahren; aktuell ist er damit beschäftigt, die kommenden Anforderungen der BauPVO in das VBH Onlinetool für die CE-Kennzeichnung (CE-Fix) für Fenster- und Türenhersteller zu integrieren.
Die Vorträge auf den Rosenheimer Fenstertagen haben gezeigt, dass es für Fenster- und Fassadenbauer leider weiter in die falsche Richtung läuft. Denn es wird noch mehr auf einen „praxisfremden Regelungswahnsinn“, mit der damit verbundenen Bürokratie und den dann weiter steigenden Kosten hinauslaufen. Schon heute sind die Auswirkungen der BauPVO auf die Hersteller von Fenstern und Türen bürokratisch aufwändig und kaum rechtssicher zu bewältigen. Verbesserungen sind von den Neuerungen in keinster Weise zu erwarten, im Gegenteil, es sollen noch zusätzliche, aufwendigere Prüfungen und...
