Technik-Tagung des VFF

Lieber hybrid am PC als vor Ort

Zur VFF-Tagung Normung und Technik kamen von insgesamt 100 Teilnehmern

30 Zuhörer nach Frankfurt, der Rest verfolgte die Vorträge zu den Themen Schallschutz, Ganzglasecken in Fassaden und Nachhaltigkeit in der Fenster- und Fassadenbranche im hybriden Format am Bildschirm. Der Beitrag berichtet über wesentliche Hinweise der Experten.

Detlef Timm von der Firma Hans Timm Fensterbau in Berlin arbeitete anhand seines Vortrag heraus: Die Planung von Schallschutz ist hochkomplex, auch weil jedes Gebäude andere Anforderungen stellt. Mit der DIN 4109-1 Ausgabe 2018 haben sich im Vergleich zur DIN 4109-1 Ausgabe 1989 die Anforderungen an Schallschutzwerte hinsichtlich Verkehrs-, Flug- und Industrielärm signifikant verschärft. Im Vergleich zur Ausgabe der Norm von 2016, die Tabellenwerte vorgibt, sorgt die Ausgabe 2018 mit einer Rechenformel für mehr Präzision. Bei Umsetzung der Schallschutzwerte sollte nicht übersehen werden, dass Zusatzeinrichtungen am Fenster wie Rollladen, Lüfter oder Anschlussfugen Einfluss auf die Lärmdurchlässigkeit haben. Timm hob hervor: „Ferner sollten Faktoren wie breite Blendrahmen, Sprossen oder Rahmenanteile nicht unterschätzt werden. Diese wirken sich deutlich auf erreichbare Schalldämmwerte aus.“

Vermehrt Schäden bei Ganzglasecken

Dr.-Ing. Barbara Siebert aus München berichtete, dass sich Ganzglasecken zwar immer größerer Beliebtheit erfreuen, aber insbesondere in Verbindung mit großformatigen Scheiben sie auch immer häufiger mit Schadensgutachten zu diesem Thema beauftragt wird. Die Expertin für den konstruktiven Glasbau warnt vor allzu viel Mut und klärt auf: „Bei der Ganzglasecke handelt es sich um eine nicht geregelte Bauart.“ Den planerischen Aufwand machte Dr. Siebert am Beispiel des Frankfurter „Omniturms“ und seinen Ganzglasecken deutlich (s. metallbau 7∕8 2021). Für tragend verklebte Konstruktionen sei in der Regel nach wie vor eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) erforderlich. Basis für die vBg ist eine gutachterliche Stellungnahme. Siebert weiß aus Erfahrung: „Selbst nach „strengen“ deutschen Vorschriften ist es mittlerweile einfach, die erforderliche vBg zu erwirken. Was den Statischen Nachweis für Glas, Klebefuge, Randverbund und Unterkonstruktion betrifft, sollten Planer und Ausführende nicht den Zeit- und Kostenfaktor unterschätzen.“ Der strukturelle Silikonkleber braucht eine gültige ETA/AbZ oder ZiE. Die Verklebung muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Die Vorgaben „Mechanische Sicherung über 8 m Einbauhöhe“ und „Werksseitige Verklebung“ sind nicht mehr zwingend einzuhalten. Als Ratgeber empfahl Siebert das VFF Merkblatt V.07 „Glasstöße und Ganzglasecken in Fenster und Fassaden“.

Nachhaltigkeit im Fenster- & Fassadenbau

Weil der Gebäudesektor in Deutschland etwa ein Drittel der CO2-Emissionen verursacht, ist Nachhaltigkeit in den vergangenen zwei Jahren zum Megathema der Branche geworden. Über die aktuellen Recyclingquoten von Profilen und Glas referierte Hans-Walter Bielefeld von Schüco International. Nach seinen Informationen werden Aluminiumprofile zu 98% recycelt, Kunststoffprofile zu 85% und Flachglas zu 90%. Angesichts der hohen Recyclingquoten mutet es seiner Ansicht nach seltsam an, dass der Anteil an Recyclingmaterial in Neufenstern aktuell nur bei 10-18% liegt. Diese Situation sieht Bielefeld in zwei Faktoren begründet: Zum einen ist offensichtlich nicht genügend Recyclingmaterial im Markt verfügbar, zum anderen steht kein sortenreines Material zur Verfügung.

In punkto Nutzungsdauer werden für Alu-Fenster 50 Jahre angesetzt, für Kunststoff-Fenster 40 Jahre und für die Verglasung 30. Bielefeld richtete an die Entwicklungsingenieure den Appel, die Nutzungsdauer von Beschlägen und Dichtungen der Nutzungsdauer von Profilen anzupassen. Aktuell geht man bei Beschlägen von einer Nutzungsdauer von 25-30 Jahren aus und bei Dichtung von 20 Jahren. Die Entwicklung einer vergleichbaren Nutzungsdauer für diverse Fensterkomponenten, unterstrich auch Prof. Dr.-Ing. Winfried Heusler von Schüco als hilfreich. Als weitere Punkte für eine nachhaltige Produktentwicklung nannte er: Reduktion der Werkstoffvielfalt, Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Vermeiden kritischer Beschichtungen, Optimierung der Demontagefreundlichkeit beispielsweise mittels lösbarer Verbindungselemente sowie leichter Trennung wiederverwendbarer Baugruppen. Zum immensen Handlungsbedarf meinte Dr. Heusler: „Es muss losgehen, und das Gute ist, wir können auch!“ Als Fazit konstatierte Bielefeld: „Nachhaltigkeit im Sinne von Energieeinsparung und Ressourceneffizienz zielt auf optimale Wiederverwendbarkeit, optimales Recycling zur stofflichen Wiederverwendung in der Produktherstellung und auf minimalen Einsatz neuer Ressourcen. Damit dies gelingt, sollten alle Baubeteiligten Verantwortung für ihre Leistungen im Hinblick auf den Lebenszyklus eines Gebäudes übernehmen.“ Das Fördersystem sollte schnellstens auf „klimaneutralen Gebäudestand“ ausgerichtet werden, so der Vertreter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle aus Berlin.

unter dem Stichwort Technik-Tagung

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