TS schult zur Betriebsnachfolge
Steuer-, Rechtsberatung und Management (Teil 3)Zu Fördermöglichkeiten, Betriebsmanagement, Vertragsrecht und steuerlichen
Aspekten referierten im Schulungszentrum von TS-Aluminium in Großefehn
RA Dr. Andreas Menkel, Unternehmensberater Jan-P. Hammesfahr sowie Rechtsanwalt & Steuerberater Andreas Jahn. Teil 3/5 unserer Serie informiert über mögliche Nachfolgeregelungen bei Tod des Unternehmers; Referent RA Dr. Andreas Menkel von der Kanzlei Meyer-Köring aus Bonn weist darauf hin, wie sich rechtliche Vorgaben für gängige Rechtsformen strategisch vertraglich gestalten lassen.
Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation oder an einen Käufer gehört zu den größten Herausforderungen. Häufig handelt es sich um einen langwierigen, komplexen und oftmals sensiblen Prozess, da er eng mit dem Ausscheiden des Inhabers aus dem Erwerbsleben und manchmal auch mit dessen Tod verknüpft ist. Damit verbinden sich Fragestellungen, die vom Eigentümer und seiner Familie nicht selten als unangenehm empfunden werden und denen man lieber aus dem Weg geht. Indes ist klar: Es ist sinnvoller, die Nachfolge zu Lebzeiten zu regeln, weil der Übergabeprozess dann besser gestaltbar...