Neuregelungen für 2014

Gesetzgeber dreht an vielen Stellschrauben

Der große Wurf ist nicht dabei. Reisekostenrecht, Arbeitnehmerfreizügigkeit oder Auskunftspflicht in der Sozialversicherung sind einige Stellschrauben, an denen Bundestag, EU und andere staatliche Stellen wieder einmal gedreht haben.

Seit dem 1. Januar genießen Bulgaren und Rumänen, die vor allem im Baugewerbe und in der Gastronomie schon zuvor über Anträge in Deutschland gearbeitet haben (2013 knapp 50.000), Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Als EU-Bürger benötigen sie keine Arbeitsgenehmigung mehr, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Sie besitzen damit das Recht auf freien und uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Demgegenüber besteht weiterhin grundsätzliche Arbeitsgenehmigungspflicht für Arbeitnehmer aus Kroatien, sofern sie keine Fachkräfte mit qualifiziertem Berufsabschluss sind. In diesen Kontext fällt auch: Lettland hat zum 1. Januar den Euro als Bargeld eingeführt und wurde damit 18. Mitglied der Europäischen Währungsunion.

Renteneintritt steigt um drei Monate. Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Bemessungsgrenze für Sozialversicherung. Zum 1. Januar stieg die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von zuvor 5.800 Euro auf nun 5.950 Euro im Monat. Im Osten steigt die Grenze um 100 Euro auf 5.000 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöhte sich auf 53.550 Euro. Wer mit seinem Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Dienst- und Geschäftsreisen einfacher. Das Reisekostenrecht ist seit 2014 leichter zu handhaben: Die Vereinfachungen entlasten jährlich rund 35 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber um 220 Millionen Euro. Dienstreisen wie Arbeiten bei Kunden, Montage oder Messebesuch beginnen nun nicht mehr am Wohnsitz des Mitarbeiters, sondern im Betrieb, also der „ersten Tätigkeitsstätte“. Bis dorthin sind pauschal nur 30 Cent je Kilometer der einfachen Strecke als Werbungskosten absetzbar. Für die Dienstreise aber sind es 30 Cent je gefahrenem Kilometer oder die tatsächlichen Kosten. Diesen Betrag kann der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen. Er wählt die „erste Tätigkeitsstätte“ aus, wenn der Mitarbeiter an mehreren Betriebsstätten arbeitet.

Für die Vorbereitung auf die wichtigen steuerlichen Anpassungen zum Reisekostenrecht ist es empfehlenswert, mit dem Steuerberater über die Reform der Reisekosten zu sprechen und zu klären, wie der einzelne Betrieb bei den Anpassungen vorgehen soll. Weitere Informationen gibt auch ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums zum Reisekostenrecht.

Punktesystem für Verkehrssünder neu. Weil Handwerker und ihre Monteure auch viel im Auto unterwegs sind, sind für sie auch die Änderungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei relevant, die sich zum 1. Mai ändern. Nach Schwere des Vergehens gibt es 1, 2 oder 3 Punkte. Statt wie bisher bei 18 Punkten wird dann der Führerschein bei 8 Punkten entzogen. Eine Amnestie der Punktzahl, etwa durch freiwillige Nachschulungen, ist nicht mehr vorgesehen. Und bisherige Punkte werden umgerechnet.

Sobald Autofahrer dann 4 oder 5 Punkte auf dem Konto haben, werden sie schriftlich ermahnt. Ab 8 und mehr Punkten wird der Führerschein entzogen. Aufgenommen werden aber nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. So wird beispielsweise das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette nicht mehr mit Punkten geahndet. Solche Punkte aus dem bisherigen System werden gelöscht. Im Gegenzug sind für diese Vergehen teils höhere Geldbußen geplant.

Gespeicherte Punkte verjähren zudem im neuen System separat. Je nach Schwere dann nach zweieinhalb bis maximal zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die Punkte insgesamt verschwinden.

Gefährliche Überholmanöver werden künftig mit einem statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte. Bei einem Alkoholvollrausch am Steuer werden drei statt bisher sieben Punkte fällig. Auskunft über seine Punkte erhält man über einen Antrag beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA). Über das Internet geht dies mit einem gültigen Personalausweis, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt und bei dem die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert ist.

Förderung privater Altersvorsorge. Schutz gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie die Absicherung von Hinterbliebenen ist seit dem Jahreswechsel mit der Riester-Rente möglich. 20 % der Altersvorsorgebeiträge – maximal 2.100 Euro pro Förderberechtigten – können Sparer für die Versicherung einsetzen.

EEG-Umlage steigt. Die Abgabe zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien stieg zum 1. Januar um knapp 20 % auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Die Abgabe ist Teil der Stromkosten. Sie lassen sich reduzieren, wenn man Energie spart. Dazu fördert die Bundesregierung Energieberatungen, bezuschusst die energetische Gebäudesanierung und die Einrichtung von Heizungen mit erneuerbarer Energie in Gebäuden.

Umlage zur Entlastung der Stromnetze. Wenn Sonne oder Wind nicht ausreichend Strom erzeugen und andere Stromerzeuger das Defizit nicht ausgleichen, lässt sich der aktuelle Strombedarf senken, indem große Verbraucher kurzfristig den Strom abschalten und damit das Netz entlasten. Dafür erhalten sie seit diesem Jahr erstmals eine Vergütung. Sie beträgt 0,009 Cent pro Kilowattstunde und ist Teil des Strompreises. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet.

Kfz-Steuer. Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer. Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer gilt bereits seit 1. Juli 2009 und wurde stufenweise eingeführt. Zum 1. Januar 2014 sank der Grenzwert von 110g auf  95g Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Für jedes Gramm CO2 mehr werden seither 2 Euro berechnet. Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt dagegen gleich: Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen zwei Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfiel zum 1. Januar 2014.

Neue Vorgaben für den Vorsteuerabzug. Rechnet ein Unternehmen über erhaltene Lieferungen oder Leistungen mit einer Gutschrift ab, muss in dem Abrechnungspapier zwingend „Gutschrift“ stehen. Verwendet der Aussteller der Gutschrift das Wörtchen „Gutschrift“ nicht oder schreibt fälschlicherweise „Rechnung“, kippt der Vorsteuerabzug (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG). Diese neuen Vorgaben müssten eigentlich bereits seit 30. Juni 2013 angewandt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat jedoch eine Übergangsregelung geschaffen, nach der es nicht beanstandet wird, wenn diese neuen Vorgaben erstmals für Gutschriften ab dem Januar 2014 berücksichtigt werden.

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